Regeln & Gesetzgebung

Die PPWR erläutert

Anneke van der Meijs
Anneke van der Meijs
QA Spezialist

Inhaltsverzeichnis

  • Regeln & Gesetzgebung

Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Seit dem 11. Februar 2025 ist die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft. Diese europäische Verordnung verändert die Regeln für Verpackungen grundlegend. Die PPWR wird schrittweise eingeführt. Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend aufgeführt.
Die PPWR ist eine neue europäische Verordnung, die die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) ersetzt hat. Die bestehenden Regeln erwiesen sich als unzureichend, um die wachsende Menge an Verpackungsabfällen und die damit verbundenen Umweltfolgen zu bewältigen. Die PPWR schließt besser an die europäischen Ziele für eine Kreislaufwirtschaft an und trägt indirekt zur Erreichung der Klimaziele bei.

Wichtige Ziele der PPWR

  • Abfallvermeidung: Bis 2040 muss die Menge an Verpackungsabfällen pro Kopf der Bevölkerung um 15 % gegenüber 2018 reduziert werden. Hierfür gelten verbindliche Reduktionsziele pro Mitgliedstaat.
  • Wiederverwendung und Nachfüllung: Für verschiedene Sektoren (u. a. Gastronomie, Einzelhandel, E-Commerce) werden konkrete Prozentsätze für wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen festgelegt, die schrittweise zwischen 2030 und 2040 erhöht werden.
  • Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen alle Verpackungen technisch recyclingfähig sein, gemäß den Kriterien in Anhang II der PPWR. Ab 2035 gilt außerdem, dass Verpackungen nachweislich in großem Umfang effektiv recycelt werden müssen.
  • Recyceltes Material: Für Kunststoffe gelten verpflichtende Mindestprozentsätze an recyceltem Inhalt, abhängig von der Art der Verpackung (beispielsweise Flaschen, kontaktempfindliche Kunststoffe, Non-Food-Verpackungen).
  • Harmonisierung des Binnenmarktes: Die PPWR sorgt für einheitliche Regeln für Design, Etikettierung und Berichterstattung in allen EU-Mitgliedstaaten, wodurch Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung verschwinden und ein gleichberechtigtes Wettbewerbsumfeld entsteht.
PPWR

Anforderungen und Maßnahmen

Recycling

  • Alle Verpackungen auf dem europäischen Markt müssen ab dem 1. Januar 2030 technisch recyclingfähig sein.
  • Die Verpackung kann auf effektive und effiziente Weise getrennt gesammelt werden.
  • Die Verpackung muss einem klar definierten Abfallstrom zugeführt werden können, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu gefährden.
  • Die Verpackung muss in dem Maße recyclingfähig sein, dass die resultierenden Sekundärrohstoffe von ausreichend hoher Qualität sind, um den primären Rohstoff zu ersetzen.
  • Möglichkeit zum großtechnischen Recycling (ab 1. Januar 2035). Verpackungen müssen nicht nur technisch recyclingfähig sein, sondern auch in großem Umfang effektiv recycelt werden. Das bedeutet, dass in der Praxis auch Infrastruktur und Kapazität vorhanden sein muss, um die Verpackung zu recyceln.

Ab 2030 wird der Recyclinganteil schrittweise erhöht. Spätestens 2028 veröffentlicht die Europäische Kommission die Systematik für die Recycling Performance Grades (RPG’s). Diese Abstufung gibt an, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recycelt werden kann:

  • Grade A → minimal 95 % recyclingfähig
  • Grade B → minimal 80 % recyclingfähig
  • Grade C → minimal 70 % recyclingfähig

Die RPG’s werden ein wichtiges Instrument, um die technische und praktische Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu beurteilen und um Produzenten zu stimulieren, ihre Verpackungen auf ein höheres Niveau zu bringen.

Verpackungen dürfen nicht mehr als 50 % Raum oder Luft enthalten (Papierschnipsel, Luftkissen, Noppenfolie und andere Füllmaterialien fallen hier auch darunter).

Recycling Performance Grades, PPWR

Kennzeichnung

Die PPWR verpflichtet in Zukunft zu einer harmonisierten Etikettierung für ganz Europa. Diese Verpflichtung wird voraussichtlich ab August 2028 gelten.

  • Einheitliche Piktogramme: Es wird ein harmonisiertes Etikett geben, das von der EU festgelegt wird (voraussichtlich fertig in 2026). Dieses Etikett wird die Materialzusammensetzung der Verpackung anhand von einfachen, eindeutigen Piktogrammen darstellen. Dies ist der Kern der neuen Etikettierung.
  • Informationen zur Sortierung: Die Etiketten müssen auch Informationen darüber enthalten, wie der Verbraucher die Verpackung korrekt entsorgen und sortieren muss.
  • QR-Code: Wiederverwendbare Verpackungen müssen mit einem QR-Code oder einem anderen standardisierten, offenen und digitalen Datenträger versehen werden. Dieser digitale Träger enthält Informationen über die Wiederverwendbarkeit, die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Sammelkanäle. Es steht Marktteilnehmern frei, diesen digitalen Datenträger mit zusätzlichen Informationen auf der Verpackung oder am Verkaufsort zu ergänzen (beispielsweise in Text oder Piktogrammen), aber die Anwesenheit des QR-Codes oder eines gleichwertigen digitalen Trägers wird in 2030 verpflichtend.
  • Etiketten für die Wiederverwendung: Wiederverwendbare Verpackungen erhalten ein separates, standardisiertes Etikett, mit dem Verbraucher darüber informiert werden, dass die Verpackung zur Wiederverwendung bestimmt ist. Laut der aktuellen PPWR-Planung wird dies voraussichtlich ab Februar 2029 verpflichtend. Dies gilt beispielsweise für unsere wiederverwendbaren Shopper.“

In der Praxis

Die PPWR ist eine komplexe, aber unvermeidliche Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Die Zielsetzungen sind ambitioniert und noch nicht alle Kriterien und Definitionen sind vollständig ausgearbeitet. Dabei ist die PPWR kein statisches Dokument, sondern ein Rahmen, der in den kommenden Jahren weiter ausgefüllt und angepasst wird. Für Unternehmen bedeutet dies, dass es wichtig ist, die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und rechtzeitig auf neue Verpflichtungen zu reagieren. Dies kann unter anderem durch die Erfassung des aktuellen Verpackungsportfolios und die Prüfung anhand der kommenden Anforderungen erfolgen, und wo nötig Verpackungen und Prozesse anzupassen.

Packit verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Wir versuchen, die Informationen auf dieser Seite so aktuell wie möglich zu halten.

Disclaimer Version 1_Oktober 2025
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