Regeln & Gesetzgebung

EUDR erneut verschoben

Ricardo Helderop
Ricardo Helderop
HSEQ-Manager

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Wir halten Kurs auf dem Weg zu verantwortungsvollen Lieferketten

Entgegen früheren Berichten gab Brüssel Ende November bekannt, dass die Frist für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erneut um 12 Monate verschoben wird. Dennoch halten wir an unserem Kurs fest, weil wir davon überzeugt sind, dass jetzt Maßnahmen für eine bessere Zukunft erforderlich sind. Dabei sind wir als Organisation bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium, unter anderem im Hinblick auf Datenerfassung und Rückverfolgbarkeit.

Neue Gültigkeitsdaten

Die EUDR schreibt vor, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung und zu illegalen Aktivitäten beitragen. Die Verschiebung bedeutet, dass das neue Gesetz für mittlere und große Unternehmen am 30. Dezember 2026 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2027 in Kraft tritt. Darüber hinaus liegt ein Vorschlag zur Lockerung der Vorschriften vor. Selbstverständlich befürworten wir eine Regelung, die für alle innerhalb der Kette – vom Einschlag bis zum Endprodukt – praktikabel ist, aber die Lockerung darf unserer Meinung nach nicht zu einer Verwässerung führen. Die Notwendigkeit zu handeln bleibt bestehen, um den Weg für verantwortungsvolle Lieferketten freizumachen. Und genau darum geht es bei uns schon seit Jahren: ehrliches und verantwortungsvolles Wirtschaften.

Verantwortung als Katalysator für Nachhaltigkeit

Bei Packit glauben wir, dass Nachhaltigkeit nicht bei der Gesetzgebung beginnt, sondern bei der Verantwortung. Deshalb arbeiten wir hinter den Kulissen schon länger an der Umstellung auf entwaldungsfreie Lieferketten. Obwohl die Umsetzung der EUDR eine Herausforderung darstellt und erhebliche Investitionen in Rückverfolgbarkeit und Datenverarbeitung erfordert, haben wir bereits mehrere schöne Schritte unternommen. So arbeiten wir seit Jahren eng mit Lieferanten zusammen, die nach BSCI /FSC/ GFSI und/oder ISO zertifiziert sind, und haben ein EUDR-Formular entwickelt, um die erforderlichen Daten für das DDS zu erfassen. Darüber hinaus arbeiten wir ausschließlich auf der Grundlage von harten Daten und nicht auf der Grundlage von Annahmen. Ihre Sicherheit: ein Partner, der sich für Integrität entscheidet.

Was beinhaltet die EUDR?

Der Kern der EUDR ist einfach: Unternehmen dürfen bestimmte Produkte nur dann auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren, wenn sie nachweisen können, dass diese aus entwaldungsfreien Gebieten stammen, legal geschlagen und gemäß den Gesetzen des Ursprungslandes bearbeitet wurden. Dieses „Nachweislich machen“ war anfänglich weniger einfach, da jeder Kettenpartner die gleichen Verpflichtungen im Bereich einer Due Diligence Statement (DDS) und Rückverfolgbarkeit hatte. Das ist für kleinskalige Bauern in abgelegenen Gebieten eine ziemliche Herausforderung. Diese Art von Maßnahmen sind im neuen Vorschlag angepasst. So braucht nur der „erste Inverkehrbringer“ noch ein DDS einzureichen und Mikro- und kleine primäre Betreiber brauchen lediglich einmalig eine vereinfachte Erklärung abzugeben. Mehr Klarheit hierüber folgt voraussichtlich Ende April 2026.

Die Auswirkungen

Die EUDR erfordert eine neue Art des Wirtschaftens, unter anderem im Hinblick auf Dokumentation, Verifizierung, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung. Unsere Abnehmer merken hier nichts von, außer einer gestiegenen Transparenz und Dokumentationssicherheit. Und das ist natürlich eine gute Entwicklung.

Die Umsetzung der EUDR kann kurzfristig eine Veränderung des Angebots bedeuten, beispielsweise weil nicht-konforme Rohstoffe aus der Kette verschwinden. Dies hat mögliche Folgen für bestimmte Produkte in der Kategorie. Diese mögliche Verschiebung führt langfristig jedoch zu einer zuverlässigeren und ethisch einwandfreien Kette.

Dabei liegt unser Fokus auf der Pflege und Steuerung der Beziehung zu unseren Zulieferern und nicht auf deren Beendigung. Wir prüfen beispielsweise, wie wir bei der Umstellung auf eine nachweislich entwaldungsfreie Produktion helfen können, damit wir gemeinsam weiterwachsen können. Denn auch das sehen wir als unsere Verantwortung. Die Kontinuität auf der Lieferantenseite ist schließlich direkt bestimmend für die Kontinuität auf der Einzelhandelsseite. Indem wir die Verantwortung in den Mittelpunkt stellen, garantieren wir Lieferfähigkeit und Kontinuität und tragen dazu bei, unsere (und Ihre) Nachhaltigkeitsmission zu beschleunigen.

Wie geht es weiter?

Unser Rat an Einzelhändler und andere Unternehmen in der Rolle des Händlers unter diesem bevorstehenden Gesetz: Warten Sie nicht ab, sondern sammeln Sie weiterhin proaktiv Daten bei Lieferanten, wie es die EU 2023/1115 vorschreibt. So halten wir gemeinsam Kurs in Richtung verantwortungsvolle Lieferketten.

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