Ist die wiederverwendbare Einkaufstasche ein Produkt oder eine Verpackung?
Die PPWR definiert „Verpackung“ als:
„Alle Erzeugnisse, die aus Materialien jeglicher Art hergestellt werden, die zum Umschließen, Schützen, Handhaben, Liefern und Präsentieren von Waren verwendet werden, von den Rohstoffen bis zu den verarbeiteten Waren, vom Hersteller bis zum Nutzer oder Verbraucher.“
Bei einer wiederverwendbaren Einkaufstasche ist das primäre Ziel nicht einmaliges Umschließen und Entsorgen (die Definition von „Abfallverpackung“), sondern die Ermöglichung der Mehrfachverwendung durch den Verbraucher.
Keine PPWR-Verpflichtungen
Wenn eine wiederverwendbare Einkaufstasche nicht als Verpackung verwendet wird, gibt es also keine gesetzlichen(!) Anforderungen, was beispielsweise den Anteil an recyceltem Material, Design for Recycling und die Verwendung von Monomaterial betrifft.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir in dieser Hinsicht nichts (mehr) tun. Im Gegenteil: Wir nehmen Qualität und Sicherheit sehr ernst. Deshalb werden wir sicherstellen, dass alle unsere Produkte den höchsten Anforderungen entsprechen, wie es unsere Kunden von uns erwarten.
So suchen wir ständig nach Wegen, unser Sortiment an wiederverwendbaren Einkaufstaschen (weiter) nachhaltiger zu gestalten. So arbeiten wir bereits seit Jahren mit der Bagfactory zusammen, dem größten Vliesstofftaschenhersteller Europas. Sie sind führend bei nachhaltigen Lösungen. In unserem nächsten Newsletter erzählen wir Ihnen gerne mehr über diese Zusammenarbeit.
Für weitere Informationen zu diesem Thema oder bei Interesse an unseren wiederverwendbaren Einkaufstaschen kontaktieren Sie uns bitte.
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