Was ändert sich genau?
- Strengere Regeln für allgemeine Öko-Claims: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“ müssen nachweisbar belegt werden können.
- Strengere Regeln für Nachhaltigkeitssiegel: Die Verwendung eigener Nachhaltigkeitssiegel und -logos wird an strengere Bedingungen geknüpft.
- Belegbarkeit von Verpackungsclaims: Aussagen über beispielsweise Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil oder andere Umweltvorteile müssen nachweisbar und überprüfbar sein.
Einblick unserer Expertin: Anneke van der Meijs
Laut Anneke van der Meijs, Spezialistin im Bereich Regulatory Affairs EU Packaging Compliance, Sustainability & Business Transformation, erfordert diese neue Gesetzgebung besondere Aufmerksamkeit bei der Untermauerung von Nachhaltigkeitsclaims:
„Unternehmen müssen ihre Verpackungsclaims und Kommunikationsstrategien sorgfältig bewerten. Es reicht nicht mehr aus, sich auf allgemeine Annahmen zur Nachhaltigkeit zu verlassen. Transparenz, faktische Belegbarkeit und die Einhaltung der EU-Vorschriften werden zum neuen Standard. Dies erfordert nicht nur Aufmerksamkeit für das Etikett, sondern auch für die zugrunde liegende Dokumentation und Beweisführung in der gesamten Kette.“
Was bedeutet das für Ihre Verpackungen?
Für Marken, Hersteller, Einzelhändler und Webshops bedeutet dies, dass Nachhaltigkeitsclaims auf und um Verpackungen herum sorgfältig geprüft werden müssen. Die verwendeten Claims müssen nicht nur kommerziell klar sein, sondern auch rechtlich und inhaltlich belegt werden können.
Bei Packit unterstützen wir Unternehmen dabei, sich in der ständig ändernden europäischen Gesetzgebung und Regulierung zurechtzufinden und diese in praktische Verpackungslösungen sowie die dazugehörige Compliance-Dokumentation zu übersetzen.